FAQ
Frage: Brauche ich ein Arztrezept, um Orthopädische Schuheinlagen machen zu lassen?
Antwort: Nein, brauchen Sie nicht. Krankenkassen-Zusatzversicherungen zahlen Ihnen jedoch nur etwas daran, wenn Sie beim Rückfordern ein Arztrezept
beilegen. Nicht immer wird dafür ein neues verlangt.
Frage: Wer bezahlt Orthopädische Schuheinlagen?
Antwort: Sie selbst bezahlen die Schuheinlagen beim Abgabetermin. Die Krankenkassen Zusatzversicherung zahlt meist etwas daran. Ob und wieviel ist individuell,
je nach Versicherung.
Frage: Muss ich etwas bezahlen, wenn ich, einen Anmesstermin wahrnehme und dann keine Versorgung machen lasse?
Antwort: Ja, dann verrechnen wir Ihnen einen Grundbetrag. Dieser würde, falls Sie doch noch Einlagen machen liessen, angerechnet
Frage: Welche Zahlungsmittel haben Sie?
Antwort: Barzahlung, Kartenzahlung, TWINT (ohne American Express)
Frage: Reparieren Sie auch Schuhe?
Antwort: Ja, wir sind Orthopädie-Schuhmacher.
Am besten bringen Sie die Schuhe vorbei, damit wir Sie beraten können. Sollten wir überlastet sein, weisen wir Sie an einen Schuhmacherkollegen weiter.
Frage: Kann ich die Schuheinlagen in meinen bestehenden Schuhen tragen?
Antwort: Bringen Sie die Schuhe zum Anmesstermin mit, damit wir sehen können, ob diese für eine Versorgung geeignet sind oder ob wir Ihnen
konkrete Empfehlungen für neue Schuhe geben.
Diese sollten zumindest eine dünne, entfernbare Einlegsohle haben, so dass auch mit Einlagen genügend Platz im Schuh bleibt. Sie können
in verschiedenen Schuhen getragen werden.
Wichtiger Grundsatz: Die richtige Funktion der Einlagen ist nur gewährleistet, wenn sie in passendem Schuhwerk getragen werden.
Frage: Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse, IV oder Suva ab?
Antwort: Mit der Krankenkasse können wir nicht direkt abrechnen. Sie bezahlen uns die Versorgung und senden danach die Rechnung zur Rückforderung an
Ihre Krankenkasse. Mit entsprechender Verfügung können wir direkt mit IV, SUVA oder MV abrechnen.
Frage: Wie lange kann ich Einlagen tragen, bis ich neue brauche?
Antwort: Sollten sich Ihre Füsse verändern, oder das Einlagenmaterial «müde» und hart werden, sollten Sie Ihre Einlagen von uns überprüfen und wenn nötig
revidieren oder erneuern lassen. Wir empfehlen Ihnen spätestens nach 2-3 Jahren einen neuen Anmesstermin zu machen.
Frage: Bei welchen Fussbeschwerden/Problemen sind orthopädische Schuheinlagen angezeigt?
Antwort: Vorfussüberlastung, Knickfuss, Senkfuss, Plattfuss, Fersensporn, Plantarfasziitis, diverse Überlastungen, Reizzustände und Schmerzen im Fussbereich.
Frage: Wann werden Spezialschuhe, Orthopädische Serienschuhe, Massschuhe oder Schuhabänderungen gemacht?
Antwort: Wenn die Versorgung mit herkömmlichen Schuhen und Schuheinlagen nicht mehr ausreicht.
Frage: Meine Schuhe drücken, kann man da etwas dagegen machen?
Antwort: Oft kann mit gezieltem ausweiten eines Schuhs der Tragkomfort verbessert werden.
Frage: Wie läuft das ab, wenn ich Einlagen brauche?
Antwort: Wir vereinbaren einen Anmesstermin. Dazu bringen Sie Schuhe mit, welche Sie meistens tragen, um festzustellen, ob sie kompatibel sind. Idealerweise
lassen Sie diese bei uns oder bringen sie mind. 2 Arbeitstage vor dem Abgabetermin vorbei.
Nach 2-3 Wochen kommen Sie zum Abgabetermin. Da testen Sie die Einlagen, wenn nötig nehmen wir kleine Änderungen vor. Die Einlagen werden mit
einem Deckmaterial überzogen und sind bereit zum Mitnehmen. Sie bezahlen diese vor Ort.
Ihre Füsse müssen sich an die neue Situation im Schuh gewöhnen. Tragen Sie diese nicht von 0 auf 100, sondern in länger werdenden Sequenzen.
Kleine Änderungen/Anpassungen sind innerhalb von 4 Monaten inbegriffen.
Frage: Brauche ich für jede neue Einlage einen neuen Fussabdruck?
Antwort: Wir machen nach 3 Jahren einen frischen Fussabdruck oder wenn sich die Füsse verändert haben.
Frage: Der Arzt hat mir Karbonsohlen verordnet, was mache ich?
Antwort: Sie melden sich bei uns und kommen dann mit gut rollenden Schuhen , in welche Sie genügend Platz haben, zu uns. Wir passen die Karbonsohle vor Ort
unter die Einlegsohle ein.